Bestellung von (e)Rezepten
Bitte lesen Sie sich die folgenden Zeilen aufmerksam durch, damit Sie wissen, wie Sie an Ihr (e)Rezept kommen.
Sie können Ihre Dauerverordnungen jetzt über unten stehendes Formular anfordern. Allerdings muss hierfür vorab Ihre Versichertenkarte einmalig im Quartal bei uns eingelesen worden sein. Ohne eingelesene Versichertenkarte können wir Ihre Bestellung nicht bearbeiten!
eRezept
Medikamente werden ab sofort nur noch als eRezepte verordnet. Hierfür wird kein Papierausdruck mehr benötigt.
Abholung: In jeder Apotheke durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte.
Papierrezept (bisheriges rosa Rezept)
Für Hausbesuchs- und HeimpatientInnen sowie PatientInnen, die selbst nicht in die Praxis kommen können, kann weiterhin das bekannte Papierrezept ausgestellt werden.
Außerdem werden folgende Verordnungen weiter als Papierrezept ausgestellt, weil diese (noch) nicht als eRezept verordnet werden können:
- BtM-Rezepte
- Privatrezepte (soll im Laufe des Jahres 2024 kommen)
- Medizinprodukte wie z.B. Blutzuckerteststreifen und Verbandsmittel
- Hilfsmittel
- Impfstoffe
- digitale Gesundheitsanwendungen
- Verbandsmittel
Abholung: In der Praxis.
Bitte bestellen Sie Ihre Medikamente rechtzeitig!
Wir versuchen, alle Anfragen innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten.