COVID-19-Impfempfehlung

COVID-19-Impfempfehlung der STIKO 2024

1. Basisimmunität


Eine Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) erreicht. Für den besonderen Fall, dass die 3 Antigenkontakte noch nicht erreicht wurden, sollte für den Aufbau einer Basisimmunität nach Einschätzung der STIKO mindestens einer der 3 Antigenkontakte durch eine Impfung erfolgt sein. Es ist nicht notwendig, eine möglicherweise stattgehabte Infektion serologisch (durch Blutentnahme) abzuklären. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zu einer evtl. vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Grundimmunisierung frühestens 3 Monate später vervollständigt werden. Fehlende Antigenkontakte sollen durch COVID-19-Impfungen komplettiert werden.


2. Weitere Auffrischimpfungen


Folgende Personengruppen sollen zusätzlich zur Basisimmunität bis auf weiteres jährlich im Herbst eine Impfung mit einem mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff entsprechend der Zulassung mit einer aktuell von der WHO empfohlenen Variantenanpassung erhalten:

  • Personen im Alter ≥ 60 Jahre
  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit*, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist

Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARS-COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.

Gesunden Erwachsenen < 60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.

Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort (z. B. nach Organ- oder Stammzelltransplantation, HämodialysepatientInnen) können zusätzlich zu den bei Immungesunden empfohlenen 3 Antigenkontakten zum Erreichen einer Basisimmunität weitere Impfstoffdosen in einem Mindestabstand von je 4 Wochen notwendig sein (im Zweifelsfall fragen Sie uns).


Eine durchgemachte Infektion wird wie eine Impfung gezählt, wenn 3 Monate seit der letzten Impfung oder Infektion vergangen sind.


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* Zu den Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf können z. B. gehören:
▶▶ Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
▶▶ Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
▶▶ Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
▶▶ Adipositas
▶▶ Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
▶▶ Trisomie 21
▶▶ Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-) Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
▶▶ Aktive neoplastische Krankheiten (Krebs)

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